Die Förderung
Die Zürcher Filmstiftung fördert professionelles Filmschaffen im Kanton Zürich.
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden schwergewichtig Entwicklung, Produktion und Auswertung in allen Genres unterstützt. Ausgeschlossen sind Postproduktionsbeiträge.
Die Zürcher Filmstiftung fördert in der Entwicklung und Herstellung grundsätzlich alle Formate (allerdings keine Games). In der Auswertung gibt es seit 1. Januar 2018 Beiträge an Marketing- und Promotionskonzepte. Für die Förderkategorien im Einzelnen konsultieren Sie bitte das aktuelle Förderreglement.
Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen, die seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich domiziliert sind oder seit mindestens zwei Jahren bestehen und einen Autor / eine Autorin bzw. eine Regisseurin / einen Regisseur unter Vertrag haben, der/die seit mindestens zwei Jahren den Erstwohnsitz im Kanton Zürich hat.
Werkbeiträge können nur Autorinnen und Autoren mit Wohnsitz im Kanton Zürich beantragen.
Es sind sowohl Projekte mit majoritärer als auch mit minoritärer Beteiligung antragsberechtigt. Eine internationale Zusammenarbeit ist schon während der Entwicklung möglich und förderbar (Ko-Entwicklung).
Weitere Informationen zu Koproduktionen der Schweiz mit dem Ausland
Publikation Coproducing with Switzerland
Grundlagen
Die Grundlage der Stiftungstätigkeit bilden die Statuten vom 15. November 2004. Gestützt darauf hat der Stiftungsrat ein Förderreglement erlassen, welches die Förderinstrumente definiert, aber auch die Arbeitsweise und Entscheidkriterien für die Fachkommissionen festgelegt.
Qualität statt Quantität
Die Dynamisierung der Stoffentwicklung und eine Stärkung der professionellen Bedingungen der Filmbranche stehen im Zentrum der jüngsten Beschlüsse des Stiftungsrats.
Breit angelegte Stoffentwicklung
Während das technische Know-how in den letzten zehn Jahren perfektioniert wurde, liegt in der Stoffentwicklung für Schweizer Filme noch viel Potential.
FAST TRACK Förderung innovativer Projekte
Im Wettbewerb FAST TRACK können Kreativteams Projekte mit einem Budget von max. CHF 400’000 eingeben, welche einen besonderen künstlerischen Anspruch oder einen technisch innovativen Charakter haben. Die Beurteilung erfolgt in einem neuartigen, schnellen und administrativ schlanken Verfahren durch eine künstlerische Jury.
Marketing und Promotion
Anstelle der traditionellen Kinoverleihförderung unterstützt die Zürcher Filmstiftung frühzeitige Marketing- und Promotionsmassnahmen. Die Konzepte müssen von der Produktions- und der Auswertungsfirma gemeinsam entwickelt und eingereicht werden. Dies ist eine ergänzende Massnahme zur verstärkten Stoffentwicklung. Ziel ist eine professionelle Marketingstrategie, welche schon während der Dreharbeiten einsetzt.