Förderinstrumente

Förderinstrumente der Zürcher Filmstiftung

Anträge in der selektiven Förderung werden nach Eingang auf die Einhaltung der formellen Voraussetzungen geprüft und bei Annahme je nach Genre durch die Fachkommission Fiction oder durch die Fachkommission Nonfiction inhaltlich beurteilt.

Ein Antrag kann bei negativem Entscheid nur dann ein zweites Mal eingegeben werden, wenn das Projekt von der Fachkommission zur Weiterentwicklung empfohlen wurde oder wenn sich gegenüber der Ersteingabe wesentliche Projektänderungen ergeben haben. Der Förderbescheid enthält jeweils einen Hinweis auf die möglichen Optionen.

Die Entscheide der Fachkommissionen sind endgültig, es besteht keine Rekursmöglichkeit. Die Antragsteller haben aber Anspruch auf eine mündliche Begründung durch den von der Fachkommission bestimmten Referenten.

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Werkbeitrag

Einen Werkbeitrag für die Ausarbeitung neuer Stoffe für Kinospielfilme kann beantragen, wer bereits mindestens ein Drehbuch zu einem Langspielfilm gemeinsam mit einer Produktion entwickelt hat.

Alle Anträge sind in elektronischer Form einzureichen. Bitte registrieren Sie sich dazu rechtzeitig vor einem Eingabetermin auf der Onlineplattform.

Der Werkbeitrag ist personen- und nicht projektbezogen. Daher muss ein Antrag zwingend ein Motivationsschreiben, die geplante Arbeitsmethode sowie ein aktuelles Werkverzeichnis enthalten.

Der Werkbeitrag wird in Form eines Stipendiums ausgerichtet und es gelten die Eingabetermine der Fachkommission Fiction.

Pro Autor oder Autorin kann höchstens alle vier Jahre ein Förderbeitrag gesprochen werden.

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Projektentwicklung

In der Projektentwicklung gibt es keine Formatbeschränkung. Insgesamt sind drei Förderstufen möglich, welche auch miteinander kombiniert werden können: «Ideen- und Konzeptentwicklung», «Treatment- und Drehbuchentwicklung» sowie «Drehbuch- und Herstellungsentwicklung».

Entwicklungsprojekte müssen in der Regel eine geplante Gesamterzähldauer von mindestens 60 Minuten haben. Nur in den Bereichen Animation, Transmedia und Neue Medien sind kürzere Projekte in der Entwicklung förderbar.

Alle Anträge auf Projektentwicklung sind in elektronischer Form einzureichen. Bitte registrieren Sie sich dazu rechtzeitig vor einem Eingabetermin auf der Onlineplattform. Im Erfassungsvorgang werden Ihnen die notwendigen Unterlagen zum Upload angezeigt. Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt Antrag Entwicklung.

Entwicklung 1. Stufe

Auf Basis eines Exposés oder eines ersten Projektentwurfs wird die Ideen- und Konzeptentwicklung unterstützt.

Zu den spezifischen Anforderungen in den einzelnen Genres beachten Sie bitte die Matrix im Förderreglement sowie die Hinweise im Merkblatt.

Entwicklung 2. Stufe

Auf Basis eines Treatments oder eines Rechercheergebnisses wird die Entwicklung einer ersten Drehbuchfassung, einer Drehvorlage oder weitere Entwicklung eines Serienkonzepts unterstützt.

Zu den spezifischen Anforderungen in den einzelnen Genres beachten Sie bitte die Matrix im Förderreglement sowie die Hinweise im Merkblatt.

Entwicklung 3. Stufe

Auf Basis einer Drehvorlage, einer Drehbuchfassung  oder eines entwickelten Storyboards wird die Herstellungsvorbereitung unterstützt.

Zu den spezifischen Anforderungen in den einzelnen Genres beachten Sie bitte die Matrix im Förderreglement sowie die Hinweise im Merkblatt.

Transmediale Projekte

Planen Sie die Entwicklung eines transmedialen Projekts, so beachten Sie beim Aufbau des Dossiers bitte zusätzlich den entsprechenden Leitfaden. Die Anträge können bei der Fachkommission Fiction oder bei der Fachkommission Nonfiction eingereicht werden. Es gibt keinen gesonderten «Fördertopf».

Dokumente und Antragsunterlagen

Leitfaden Transmedia (PDF)
Merkblatt Antrag Entwicklung (PDF)
Budgetvorlage Projetentwicklung (XLS)
Finanzierungsplan Projektentwicklung (XLS)

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Herstellung

Gefördert werden können sowohl Projekte mit majoritärer Beteiligung als auch mit minoritärer Beteiligung der antragstellenden Produktionsfirma, unabhängig von der Länge und vom Auswertungsformat.

Projekte mit Beteiligung eines Medienunternehmens von mind. 20 Prozent unterliegen besonderen Einschränkungen.

Alle Anträge auf Herstellung sind in elektronischer Form einzureichen. Bitte registrieren Sie sich dazu rechtzeitig vor einem Eingabetermin auf der Onlineplattform. Im Erfassungsvorgang werden Ihnen die notwendigen Unterlagen zum Upload angezeigt. Bitte beachten Sie das „Merkblatt Antrag Herstellung“, das Sie im Download-Bereich finden.

Bei internationalen Koproduktionen ist ebenfalls das Merkblatt des BAK mit praktischen Informationen hilfreich. Es gilt allerdings zu beachten, dass es in einzelnen Punkten abweichende Regelungen gibt: So stellt das Reglement der Zürcher Filmstiftung ausschliesslich auf den Wohnsitz ab, unabhängig von der Nationalität.

Fiktionale Formate

Eingereicht werden können sowohl Kurz- als auch Langfilme in unabhängiger Produktion. Die Herstellungs- bzw. Dreharbeiten dürfen jedoch erst nach dem Kommissionsentscheid aufgenommen werden.

Konzeptionelle und nonfiktionale Formate

Bei den übrigen Formaten sind vorgezogene Arbeiten zur Sicherung des Projekts ohne besondere Bewilligung möglich. Sie erfolgen aber auf alleiniges Risiko der Produktion und haben keine präjudizierende Wirkung auf den Kommissionsentscheid. Ein vorzeitiger Herstellungsbeginn ist anzugeben und zu begründen.

Produktionen für das Fernsehen

Anträge können gestellt werden für Animationsfilme oder für Projekte mit einer Gesamterzähldauer von mind. 60 Minuten. Zudem muss das beteiligte Medienunternehmen eine Vereinbarung mit der Branche abgeschlossen haben, in welcher Grundsätze zur unabhängigen Produktion, zu den Koproduktionsbedingungen und zum jährlichen Produktionsvolumen festgelegt sind. Im übrigen gelten die allgemeinen Förderbestimmungen für Herstellungsbeiträge. Im selektiven Verfahren sind die Antragstermine der Fachkommissionen zu berücksichtigen.

Trans- und crossmediale Projekte

Projekte mit mehreren Vektoren werden in ihrer Gesamtheit beurteilt, Förderbeiträge sind jedoch nur an die Kosten des filmischen Teils möglich. Beachten Sie beim Aufbau des Dossiers bitte zusätzlich den entsprechenden Leitfaden. Die Anträge können bei der Fachkommission Fiction oder bei der Fachkommission Nonfiction eingereicht werden. Es gibt keinen gesonderten «Fördertopf».

Dokumente und Antragsunterlagen

Merkblatt Antrag Herstellung (PDF)
Leitfaden für Transmedia-Projekte.
Budget und Finanzierungsplan (bei Herstellung immer original BAK-Vorlage verwenden)
Kreditantrag Zwischenfinanzierung (PDF) In Zusammenarbeit mit Raiffeisen ist die Zwischenfinanzierung von Projekten möglich, aber keine Gap-Finanzierung.

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Marketing und Promotion

Unterstützt werden Marketing- und Promotionsmassnahmen, welche von der Produktion und einer Auswertungsfirma gemeinsam beantragt werden, sobald ein Rohschnitt vorliegt oder der Picture-Lock erfolgt ist.

Diese Förderung ist eine ergänzende Massnahme zur Herstellungsförderung. Die Konzepte sind von der Produktions- und der Auswertungsfirma gemeinsam zu entwickeln und von der Produktion einzureichen. Ziel ist eine professionelle Marketingstrategie, welche schon während den Dreharbeiten bzw. während der Postproduktion einsetzt.

Der Antrag ist spätestens fünf Wochen vor der Weltpremiere zu stellen.

Alle Anträge für Marketing- und Promotionsmassnahmen sind in elektronischer Form einzureichen. Bitte registrieren Sie sich dazu rechtzeitig vor einer geplanten Eingabe auf der Onlineplattform. Im Erfassungsvorgang werden Ihnen die notwendigen Unterlagen zum Upload angezeigt. Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt Antrag Marketing und Promotion.

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Auswertung mit oder ohne Verleih

Filme, welche in der Herstellung durch die Zürcher Filmstiftung gefördert wurden, können in der Auswertung mit einem Pauschalbeitrag unterstützt werden, sofern kein Antrag für Marketing- und Promotionsmassnahmen gestellt wurde.

Kinoverleiher können einen Pauschalbeitrag von CHF 8’000 beantragen, sofern die Voraussetzungen gemäss Ziff. 3.1.1. Förderreglement erfüllt sind. Anträge sind auf der Onlineplattform einzureichen. Bitte beachten Sie, dass nur rechtzeitig registrierte Verleihunternehmen einen Antrag einreichen können.

Produzentinnen und Produzenten können einen Pauschalbeitrag von CHF 5’000 beantragen, sofern der Film keinen unabhängigen Verleih hat und die Voraussetzungen gemäss Ziff. 3.1.2. Förderreglement erfüllt sind. Anträge sind auf der Onlineplattform einzureichen. Bitte beachten Sie, dass der bestehende Account des Projekts zu verwenden ist. Details entnehmen Sie dem Merkblatt Antrag Auswertung mit Verleih bzw. dem Merkblatt Antrag Auswertung ohne Verleih.

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Förderprogramm FAST TRACK

Unterstützt werden audiovisuelle Werke, welche einen besonderen künstlerischen Anspruch oder einen technisch innovativen Charakter haben. Die künstlerische Entscheidung liegt bei einer jährlich wechselnden Jury.

Das Produktionsbudget ist auf CHF 400’000 limitiert. Nach einer Empfehlung des Projekts durch die Jury verpflichtet sich die Filmstiftung zur Deckung von 80% der Finanzierung, sobald 20% gesichert sind.

Projekte eingeben können Kreativteams, bei denen die künstlerisch oder produktionell verantwortliche Person seit mindestens zwei Jahren den steuerrechtlichen Erstwohnsitz im Kanton Zürich hat. Pro Wettbewerb wird höchstens ein Projekt pro Kreativteam zugelassen. Dieselben Personen können nicht Mitglied mehrerer Kreativteams sein.

FAST TRACK wird als Wettbewerb ausgeschrieben. Unabhängig von der Anzahl Anträge kann die Jury maximal drei Projekte zur Herstellung empfehlen. Weitere Informationen

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Referenzmittel

Ab 1.1.2018 erhalten Produktionen Referenzmittelgutschriften nach einem neuen Berechnungssystem. Regie und Autorenschaft können neu einen «Kontinuitätsbonus» erhalten.

Succès Zürich

Für Referenzmittelgutschriften sind drei Voraussetzungen zu erfüllen: Die Produktion muss den Hauptfirmensitz im Kanton Zürich haben, die Produktion ist federführend am Projekt beteiligt und der Film muss mindestens 28’000 (Fiction) bzw. 15’000 (Nonfiction) Kinoeintritte oder umgerechnete Festivalpunkte erreicht haben (ein Festivalpunkt entspricht 250 Kinoeintritten).

Berücksichtigt werden alle Kinoeintritte und Festivalteilnahmen während 24 Monaten ab Start der Auswertung.

Kontinuitätsbonus für AutorInnen

Autoren und Autorinnen mit Hauptwohnsitz im Kanton Zürich erhalten einen Kontinuitätsbonus von CHF 15’000 (Fiction) bzw. CHF 8’000 (Non-Fiction), sobald die Fachkommission für das Projekt einen Herstellungsbeitrag gesprochen hat.

Kontinuitätsbonus für RegisseurInnen

Erreicht ein Film die Referenzmittel-Schwelle, so wird der Regie ein Bonus in gleicher Höhe wie der Autorenschaft gutgeschrieben. Voraussetzung ist ein Erstwohndomizil im Kanton Zürich seit mindestens zwei Jahren.

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