Ihr Antrag

Alle für einen Antrag an die Zürcher Filmstiftung relevanten Informationen können und sollen dem Förderreglement entnommen werden.

Anträge können nur von Personen oder Firmen gestellt werden, welche vorgängig auf der Online-Plattform der Zürcher Filmstiftung registriert wurden. Firmen mit Hauptsitz im Ausland können sich nicht registrieren. (vgl. Ziff. 1.5.)

Nachfolgend die wichtigsten Details in Kürze.

An wen richtet sich die Förderung der Zürcher Filmstiftung grundsätzlich?

An Drehbuchautor:innen sowie Auswertungs- und Produktionsfirmen. Antragstellende Personen und Unternehmen müssen kontinuierlich in der professionellen Kreation, Produktion und Auswertung audiovisueller Inhalte tätig sein. Eine weitere Voraussetzung ist die Unabhängigkeit von Fernsehveranstaltern, Medienunternehmen und von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen.

Welche Personen dürfen einen Antrag an die Zürcher Filmstiftung einreichen?

Professionelle Drehbuchautor:innen dürfen auf Entwicklungsstufe 1 oder 2 oder für einen Werkbeitrag einen Antrag einreichen, sofern sie seit mindestens zwei Jahren ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich haben. (vgl. Ziff. 1.7.)

Welche Unternehmen dürfen einen Antrag einreichen?

Professionell und unabhängig tätige Produktionsfirmen dürfen auf allen Förderstufen einen Antrag einreichen.

Firmen, die im Bereich der Auswertung tätig sind, dürfen für die automatische Auswertungsförderung einen Antrag einreichen. (vgl. Ziff. 1.7.)

Welche Unterlagen gehören zu einem Antrag?

Im Downloadbereich dieser Webseite ist für jede Förderstufe ein Merkblatt abrufbar, welches die benötigten Antragsunterlagen verbindlich festlegt.

Formelle Anforderungen an die Antragsunterlagen

Grundsätzlich wird nur auf Anträge eingegangen, welche auf der Online-Plattform der Zürcher Filmstiftung vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Besteht auf der Online-Plattform keine Möglichkeit zur Einreichung (z.B. aufgrund eines neuartigen Formats), so ist ein Dossier im Format PDF (max. 10 MB) zu erstellen und fristgerecht an antrag@filmstiftung.ch zu mailen.

Der Antrag ist in Deutsch abzufassen und muss rechtsgültig unterzeichnet sein. Wichtige Dokumente (Deal-Memos, Verträge u.ä.) müssen in einer der Schweizer Amtssprachen oder Englisch verfasst sein. Ansonsten ist der Originalfassung eine deutsche Übersetzung beizulegen. Drehvorlagen sind immer in Originalsprache sowie in deutscher Übersetzung einzureichen. (vgl. Ziff. 1.8.)