Der finanzielle Beitrag der Stiftung an ein Projekt ist mit Auflagen und Pflichten für die Antragsstellenden verbunden. Diese werden im Förderreglement und in der Auszahlungsvereinbarung, bzw. im Darlehensvertrag ausgeführt. Dazu gehören die Pflicht zur Information, zur professionellen Buchführung, zur Archivierung einer Filmkopie und weitere Auflagen.
(vgl. Ziff. 2.5, Ziff. 4.11 Abs. 1c, Ziff. 5, Ziff. 7.3.2 (nicht abschliessende Aufzählung))
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